syonic
Goto Top

eBay Betrug !

Hallo,

ich habe mal eine frage zu eBay !!!

Wie gehe ich vor wenn ich ein Artikel nicht erhalte obwohl er schon bezahlt ist ??

Als erstes melde ich den "user" bei eBay mit der option....."nicht erhaltenen artikel melden"

was is wenn es nach 60 Tagen keine regelung gibt ???

mich haben die schon 2 mal abgezockt, immer so 20-30 euro beträge..... anwälte werden da nichts machen weil das zu wenig "Sach-Wert" ist


hat jemand eine ahnung davon ?

Content-ID: 67067

Url: https://administrator.de/contentid/67067

Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 13:11 Uhr

Supaman
Supaman 25.08.2007 um 09:24:39 Uhr
Goto Top
bei der polizei anzeige wegen betrug stellen.
DerBiba
DerBiba 25.08.2007 um 09:35:30 Uhr
Goto Top
Hallo Leidensgenosse,

ich hätte zuerst einmal ein paar gute Ratschläge...

1. Vergiss eBay und kauf da wo du dich drauf verlassen kannst. Das wenige was man bei Ebay noch einsparen kann, legt man an Erfahrungen (wie du ja nun weisst) wieder drauf.

2. Leg dir ein paar große Freunde mit schwarzen Lederjacken und mit einem russischem Akzent zu. Die Regeln sowas recht unkonventionell, wie ich hörte face-smile

Aber im Ernst. Ich habe wohl, wie sicher ganze viele andere auch hier, in letzter Zeit viel zu viel schlechte Erfahrungen gemacht. Und Ebay tut nichts, absolut gar nichts.

Kurzes Beispiel: Hatte für meinen kleinen Neffen eine Armbanduhr gekauft. Hatte er sich so drauf gefreut. Die Uhr kam und der kleine war glücklich. 14 Tage lang, dann war das Ding nämlich schon im *Zensur*. Aber kein Problem, gab ja zwei Jahre Garantie. Nur hilft die nichts, wenn der Verkäufer per Email nicht drauf reagiert und unter der als von Ebay als "echt" hinterlegten Adresse, dieser Mensch gar nicht zu finden ist. An dieser Adresse lebt jemand der mir schriftlich versicherte, das er mit der genannten Person überhaupt nichts zu tun hat und bei eBay selbst keinen Account hat.

Alle Beschwerden bei eBay wurden zwar freundlich und mit dem Eindruck es zu bedauern, entgegen genommen und mit dem Versprechen den Verkäufer zu ermitteln, aber passiert ist nichts. Noch immer verkauft der unter dem gleichen Namen, der gleichen falschen Adresse dort Ware.

Eine Anfrage bei der Polizei wegen Betruges oder sowas, erbrachte gar nichts weil die Ware ja gekommen ist und eine falsche Adresse keine Straftat ist. Bleibt mir der Weg über Gerichtsinstanzen, den ich mir nicht lange überlegen musste. Ich habs dann einfach unter Erfahrungswerten verbucht, bin mit dem kleinen in die Stadt gefahren und hab mir nen Uhrenladen meines Vertrauens ausgesucht.

Ach ja, und für die Zukunft habe ich mir vorgenommen, ab sofort gleich von an Anfang an schlauer zu sein und Geld im Fachgeschäft zu sparen. Ergo des ganzen: Erfahrungen machen nicht nur klüger sondern auch reicher face-smile

Zurück zu dir. Da du ja schon erkannt hast, das auf ordentlichem Wege nichts zu erreichen ist, Ebay dir auch nicht weiter zur Seite steht, bleibt nur dir den Rat zu geben es als Erfahrung zu werten und deine Konsequenzen daraus zu ziehen. Alles andere, was mir auch schon so eingefallen war, ist entweder Strafbar vor dem Gesetz oder als Rache am Verkäufer die arbeit nicht wert weil unbefriedigend.

Der Ansatz mit der Polizei ist nicht schlecht, aber wird über kurz oder lang nichts bringen. Und überhaupt nur, wenn du versicherten Versand gewählt hattest. Ohne das stehst du schon gleich im Regen, da du dem Verkäufer damit die Möglichkeit entzogen hast, einen Nachweis zu führen. Überdies wird die Staatsanwaltschaft wegen der geringe des Sachwertes und der ständigen Überlastung der Justiz den Fall zu den Akten legen. Aber das ganze kostet dich kein weiteres Geld und nur etwas Zeit.

Schade, denn Online-Auktionshäuser sind ne tolle Idee und es hat Anfangs auch Spaß gemacht...

So long !

Biba
Supaman
Supaman 25.08.2007 um 10:03:01 Uhr
Goto Top
Und überhaupt nur, wenn du versicherten Versand gewählt hattest. Ohne das stehst du schon gleich im Regen, da du dem Verkäufer damit die Möglichkeit entzogen hast, einen Nachweis zu führen.

sehe ich anders. der verkäufer steht erstmal in der pflicht, zu beweisen das er versendet hat. hat er versendet und die sendung kommt weg, dann würde eine versicherung greifen.

deshalb versende ich grundsätzlich als paket oder mit hermes, da gibts für umsonst einen einlieferungebeleg, beim post-päckchen nicht.
DerBiba
DerBiba 25.08.2007 um 10:18:22 Uhr
Goto Top
Korrekt so supaman.

Käme jetzt auf die Detailangaben in der Auktion an. Steht DHL-Päckchen dabei, hat er so gut wie keine Chance. Für den Verkäufer würde es schon reichen, wenn er eine Quittung vorlegt, mit der Porto für Päckchen bezahlt wurde.

Ist die Form des unversicherten Versandes nicht weiter erläutert, wird es ihm aber wohl auch nicht viel helfen. Nach der Anzeige wird es irgendwann wegen "Kleinigkeiten" nicht mehr weiter bearbeitet. Was mich selbst ja schon wütend macht, denn ob großer Gauner oder kleiner, es bleibt ein Gauner.

Aber ich verstehe natürlich auch, das man da kein SEK drauf ansetzen kann. Und genau diese kleine Lücke machen sich bei Ebay sooo viele zu nutze. Das Kleinigkeiten kaum geahndet werden, hat sich scheinbar ziemlich gut rumgesprochen...

Biba