Einfordern, einsammeln der alten Mitarbeiter-Notebooks
Hallo,
es gab einen Mini-Rollout mit neuen Notebooks.
Blöderweise konnten in dem Gang die alten Notebooks noch nicht eingesammelt / zurückgefordert werden. (...hab ich vergessen, was wollen Sie damit war eh schon kaputt etc...)
Was wäre da der richtige Spruch/Begründung warum die alte Hardware abgeben werden muss.
Es ist eine Unter 20 Mann Organisation.
Man kann ja schlecht sagen die alten Notebooks sollen der Osteuropa Niederlassung gespendet werden, bitte bitte bringe es morgen mit.
ALT GERÄTE SIND UNGEFRAGT BIS HEUTE 15:45 UHR DER GL AUSZUHÄNDIGEN ZWECKS LÖSCHUNG UND WEITERVERWERTUNG.
es gab einen Mini-Rollout mit neuen Notebooks.
Blöderweise konnten in dem Gang die alten Notebooks noch nicht eingesammelt / zurückgefordert werden. (...hab ich vergessen, was wollen Sie damit war eh schon kaputt etc...)
Was wäre da der richtige Spruch/Begründung warum die alte Hardware abgeben werden muss.
Es ist eine Unter 20 Mann Organisation.
Man kann ja schlecht sagen die alten Notebooks sollen der Osteuropa Niederlassung gespendet werden, bitte bitte bringe es morgen mit.
ALT GERÄTE SIND UNGEFRAGT BIS HEUTE 15:45 UHR DER GL AUSZUHÄNDIGEN ZWECKS LÖSCHUNG UND WEITERVERWERTUNG.
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Ausgedruckt am: 21.11.2024 um 17:11 Uhr
21 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin,
Das neue Gerät bekommen Sie erst, wenn Sie das alte abgegeben haben.
hth
Erik
Zitat von @ManuManu2021:
Was wäre da der richtige Spruch/Begründung warum die alte Hardware abgeben werden muss.
Was wäre da der richtige Spruch/Begründung warum die alte Hardware abgeben werden muss.
Das neue Gerät bekommen Sie erst, wenn Sie das alte abgegeben haben.
hth
Erik
Moin,
selbes Problem bei uns. In der Akademik ticken die Uhren da nochmal anders, viele gehen davon aus, dass das Notebook ihnen gehört. Einzige Möglichkeit, wie schon @erikro schreibt: 1:1 Tausch, sonst gibt es kein neues. Dann kommt gern der Einwand, dass sie auf dem alten Gerät erst noch "Daten sichern müssen". Äh... BV sagt, dass lokal nichts gespeichert werden darf. Meinetwegen externe Gammel-USB-Platte überreichen, neues Notebook gibt es dann, wenn das alte und die Platte übergeben werden. Das Kopieren der Daten auf das Neugerät starten wir gern an...
Und unser Sophos bietet noch die Möglichkeit, Geräte zu isolieren
Gruß
selbes Problem bei uns. In der Akademik ticken die Uhren da nochmal anders, viele gehen davon aus, dass das Notebook ihnen gehört. Einzige Möglichkeit, wie schon @erikro schreibt: 1:1 Tausch, sonst gibt es kein neues. Dann kommt gern der Einwand, dass sie auf dem alten Gerät erst noch "Daten sichern müssen". Äh... BV sagt, dass lokal nichts gespeichert werden darf. Meinetwegen externe Gammel-USB-Platte überreichen, neues Notebook gibt es dann, wenn das alte und die Platte übergeben werden. Das Kopieren der Daten auf das Neugerät starten wir gern an...
Und unser Sophos bietet noch die Möglichkeit, Geräte zu isolieren
Gruß
Servus,
also bei uns gibts da gar keine Diskussion wenn ein Gerät ausgetauscht wird kommt das alte automatisch zurück und die Mitarbeiter bekommen auch immer den Hinweis wenn Sie Sachen fürs Homeoffice etc. bekommen dass es weiterhin Eigentum der Firma ist.
Bisher hatten wir noch keinen Verweigererfall aber sollte das vorkommen würde ich da auch nicht lange fackeln. Der Mitarbeiter bekommt dann ne entsprechend deutlich formuliert E-Mail und im CC sind GL + Vorgesetzter des Mitarbeiters.
Sollte es dann immer noch nen hartnäckigen geben würde ich nach Rücksprache mit meinem Chef einfach die M365 Lizenz und den Zugang zu unserm ERP blockieren.
Alles was darüber hinausgeht ist dann nicht mehr in meinem Befugnisbereich.
Mfg
also bei uns gibts da gar keine Diskussion wenn ein Gerät ausgetauscht wird kommt das alte automatisch zurück und die Mitarbeiter bekommen auch immer den Hinweis wenn Sie Sachen fürs Homeoffice etc. bekommen dass es weiterhin Eigentum der Firma ist.
Bisher hatten wir noch keinen Verweigererfall aber sollte das vorkommen würde ich da auch nicht lange fackeln. Der Mitarbeiter bekommt dann ne entsprechend deutlich formuliert E-Mail und im CC sind GL + Vorgesetzter des Mitarbeiters.
Sollte es dann immer noch nen hartnäckigen geben würde ich nach Rücksprache mit meinem Chef einfach die M365 Lizenz und den Zugang zu unserm ERP blockieren.
Alles was darüber hinausgeht ist dann nicht mehr in meinem Befugnisbereich.
Mfg
Gude,
wie schon angemerkt:
1. Alt-Gerät ist Eigentum des Unternehmens und deshalb unverzüglich bei den Administratoren zurück zu geben.
1a. Gilt auch für neues Gerät, wie auch für Firmentelefone.
2. Existiert eine BV (Betriebsvereinbarung), daß KEINE Daten auf dem Gerät gespeichert werden dürfen. Es wurde von der Person unterschrieben. Und die Person hat dennoch Daten auf dem Gerät abgespeichert ==> Abmahnung wegen Verstoß der BV!
3. Datensicherungen werden von den Administratoren des Unternehmens erstellt, nach Prüfung des Gerätes
3a. Sollten Unregelmäßigkeiten bei den Daten festgestellt werden, wird sofort der Datenschutzbeauftragte und die Geschäftsleitung informiert.
4. Das neue Gerät wird erst bei Abgabe des alten Gerätes ausgehändigt.
Gruss Penny.
wie schon angemerkt:
1. Alt-Gerät ist Eigentum des Unternehmens und deshalb unverzüglich bei den Administratoren zurück zu geben.
1a. Gilt auch für neues Gerät, wie auch für Firmentelefone.
2. Existiert eine BV (Betriebsvereinbarung), daß KEINE Daten auf dem Gerät gespeichert werden dürfen. Es wurde von der Person unterschrieben. Und die Person hat dennoch Daten auf dem Gerät abgespeichert ==> Abmahnung wegen Verstoß der BV!
3. Datensicherungen werden von den Administratoren des Unternehmens erstellt, nach Prüfung des Gerätes
3a. Sollten Unregelmäßigkeiten bei den Daten festgestellt werden, wird sofort der Datenschutzbeauftragte und die Geschäftsleitung informiert.
4. Das neue Gerät wird erst bei Abgabe des alten Gerätes ausgehändigt.
Gruss Penny.
Moin,
den Unterschied zwischen "Besitz" und "Eigentum" haben die Kollegen oben bereits klargestellt. Auch der Hinweis der kontrollierten Datenlöschung/-vernichtung (DSGVO) ist ja schon gefallen. Darüber hinaus kann das Überlassen ausgesonderter Hardware möglicherweise die Gewährung eines geldwerten Vorteils darstellen, womit dann zudem das Steuerrecht tangiert wird. Sowohl für den AG als auch den AN, der den Vorteil dann versteuern muss.
Gruß
TA
den Unterschied zwischen "Besitz" und "Eigentum" haben die Kollegen oben bereits klargestellt. Auch der Hinweis der kontrollierten Datenlöschung/-vernichtung (DSGVO) ist ja schon gefallen. Darüber hinaus kann das Überlassen ausgesonderter Hardware möglicherweise die Gewährung eines geldwerten Vorteils darstellen, womit dann zudem das Steuerrecht tangiert wird. Sowohl für den AG als auch den AN, der den Vorteil dann versteuern muss.
Was wäre da der richtige Spruch/Begründung warum die alte Hardware abgeben werden muss.
Es ist eine Unter 20 Mann Organisation.
Es ist eine Unter 20 Mann Organisation.
- ihr müsst das nicht begründen
- das hat auch Nichts mit der Größe des Betriebs zu tun
Gruß
TA
Zitat von @TwistedAir:
- ihr müsst das nicht begründen
- das hat auch Nichts mit der Größe des Betriebs zu tun
Außer "alle sind Freunde" ....
Ne da braucht man Arsch in der Hose. Ggf. über die GL laufen lassen. Kind ist ja schon in den Brunne gefallen. Wenn du es nicht ausformulieren kannst, kann es ja ggf. die GL. Geht mitunter nicht anders!
Das nicht, aber da der Mitarbeiter nachweislich den Verstoß durchführt, ist der AG soweit aus dem Schneider was die Strafe angeht.
Genau so! "Melden macht frei" - sollen die Leute, die sich da nicht bewegen, sich doch den Ansch*** vom Chef holen.
Zitat von @ManuManu2021:
Was mir noch einfiel: beim Bund musste man die alten Socken, Schuhe u.v.m auch nicht zurückgeben.
Was mir noch einfiel: beim Bund musste man die alten Socken, Schuhe u.v.m auch nicht zurückgeben.
Das hat
- erstens was mit Hygiene zu tun und ist
- zweitens deswegen Verbrauchsmaterial (EW)
Zitat von @ManuManu2021:
Was mir noch einfiel: beim Bund musste man die alten Socken, Schuhe u.v.m auch nicht zurückgeben.
Was mir noch einfiel: beim Bund musste man die alten Socken, Schuhe u.v.m auch nicht zurückgeben.
...aber den Tarnanzug, die Ausgehuniform, Gürtel, Trainingsanzug, Essensset, das Gewehr und den Panzer und vieles andere mehr schon.
Das ist doch kein Argument. Fakt ist, es ist und bleibt Eigentum des Arbeitsgebers und nur er allein bestimmt über den Verbleib. Selbst die Mitnahme einer Rolle Klopapier ist nicht rechtens.
Grüße
TA
Zitat von @ManuManu2021:
Was mir noch einfiel: beim Bund musste man die alten Socken, Schuhe u.v.m auch nicht zurückgeben.
Was mir noch einfiel: beim Bund musste man die alten Socken, Schuhe u.v.m auch nicht zurückgeben.
LOL... Und das Firmenauto gibst du auch nicht zurück, nachdem du das Unternehmen gewechselt hast?