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Meine eMail an die verbraucherzentrale - Thema VODAFONE Haustürgeschäfte

Hier meine eMail an die Verbraucherzentrale Berlin:
Sehr geehrte Damen und Herren in der Verbraucherzentrale Berlin,

ich möchte sie davon in Kenntnis setzen, dass derzeit, heute am 18.03.2025, erneut „Drückerkolonnen“ der Fa. Vodafone bzw. Subunternehmen in Spandau Haselhorst unterwegs sind, um dort unangekündigte Haustürgeschäfte zu machen.

Es wird dabei als erforderlich behauptet, dass ein veralteter (Kabel-)Router getauscht werden müsse und dazu eine Gebühr von ca. 30,00€ berechnet werden würde. Dies passiert in Wohnbereichen, in denen es seit Jahrzehnten eine Kabel-TV Vernetzung gibt, die einst die telekom, später Kabeldeutschland und nun inzwischen Vodafone betreibt. Durch den Wechsel der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind Vodafone massenhaft Kabel-TV-Kunden abhanden gekommen.

Man versucht nun offensichtlich durch diese unangekündigten Haustürgeschäfte dem entgegenzuwirken.

In dem mir bekannten Fall vermischte man an der Haustür sogar noch Vertragsoptionen wie ein „Sicherheitspaket“ mit der technischen Funktionalität des Kabel-TV-Routers, um die Mieterin zu verwirren. Schliesslich sollte hier das Argument ziehen, dass der Wegfall, des ohnehin der Mieterin untergeschobenen „Sicherhetspaketes“ für ca. 4€/Monat die ca. 30€ Routertauschpauschale ja rechtfertigen würde. Sprich: „Wenn du die ohnehin unberechtigte Abbuchung von 4€/Monat weg haben willst, bezahlst du hier einmal 30€ für einen überflüssigen Routertausch.“

Per iPad (oder ähnlichem) werden Unterschriften eingesammelt von Mieterinnen und Mietern, wobei man schliesslich nicht wirklich als unterschreibende Person wissen kann, was genau man da unterschreibt. Einen Vertragsausdruck und Papierform erhält man so nicht. Das Widerrufsrecht ist gefährdet, sofern die Vertragsänderung ggf. erst nach der gesetzlichen Widerrufsfrist zutage kommt.

Insbesondere ältere, alleinstehende Menschen, die es dort in großer Anzahl gibt werden so dreist überrumpelt.

Klar sollte sein, dass die vorhandenen Miet-Kabel-TV Router, solange sie funktionieren, nicht getauscht werden müssen. Erst wenn das nicht mehr dar Fall ist, wird ein Miet-Routertausch erforderlich. Diese muss dann aber auch von Vodafone kostenlos erbracht werden, da die Pflicht zur Vertragserfüllung an der Stelle bei Vodafone liegt.
Einen Router-Wechsel vorzunehmen würde in der Regel aber auch ohnehin fast jedes Kind hinbekommen, weil das nur bedeutet, den alten Miet-Router abzuziehen von den Steckverbindungen und durch den neuen Miet-Router zu ersetzen, indem man den Auspackt, mit den dafür vorgesehenen Kabeln anschliesst und der neue Router sich über das DOCSIS-3-Standard-Protokoll vollautomatisch beim Provider neu „anmeldet“. Ausschließlich besondere Netzwerkkonfigurationen (DHCP, WLAN-Name) müssten erneut konfiguriert werden. An der Stelle könnte man noch erörtern, wer die Kosten für derartige IT-Dienstleistungen bezahlen muss, wenn der Router unverschuldet getauscht werden müsste.

Da sicherlich viele Mieterinnen und Mieter hier unterschreiben, und demnächst also mit einem neuen Router „beglückt“ werden, den sie gar nicht brauchen stellt sich die Frage, wie man sich an der Stelle bestenfalls verhält, um eine bereits digital an der Haustür geleistete Unterschrift auf was auch immer reagiert, um das korrekt zu widerrufen?
Ein Widerruf an Ort und Stelle wurde aus technischen Gründen (man könne es gar nicht) verweigert.

Freundliche Grüße

Content-ID: 672022

Url: https://administrator.de/report/meine-email-an-die-verbraucherzentrale-thema-vodafone-haustuergeschaefte-672022.html

Ausgedruckt am: 19.03.2025 um 23:03 Uhr

BiberMan
BiberMan 18.03.2025 aktualisiert um 13:49:51 Uhr
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Danke fürs Teilen.

Es gilt wie immer bei sowas: Niemals Geschäfte an der Haustüre abschließen! Wenn jemand was von einem will soll er dies doch bitte schriftlich tun. Jeder der auch ältere Bekannte hat sollte ihnen dies eindringlich klar machen.
Penny.Cilin
Penny.Cilin 18.03.2025 um 14:12:56 Uhr
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@kreuzberger
Melde dies auch der Bundesnetzagentur. Wenn Du zudem noch Personen kennst, welche mit dieser Masche überfallen wurden, dann frage diese, ob Du deren Namen und Kontaktdaten an die Bundesnetzagentur weitergeben kannst / darfst.

Weil dann bekommt Vodafone ggf. doppelt auf die Finger gehauen. - Sprich doppelte Strafe.

Gruss Penny.
ukulele-7
ukulele-7 18.03.2025 um 16:09:57 Uhr
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Klar sollte sein, dass die vorhandenen Miet-Kabel-TV Router, solange sie funktionieren, nicht getauscht werden müssen.

Klingt aus unserer Sicht plausibel. Man könnte aber mit "veralteter" Firmware argumentieren, die das Gerät "unsicher" macht. Wenn du kannst, geh doch auf das Modell ein, das du hast und das man dir andrehen wollte. Auch weiß ich nicht genau, ob Vodafone für alle Modeme zuständig ist und kostenlos tauschen müsste, oder ob die eventuell zuvor gekauft worden sind.
kreuzberger
kreuzberger 18.03.2025 um 16:34:22 Uhr
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@ukulele-7

grundsätzlich ist zur Vertragserfüllung bei Miet-Routern der Provider, also in dem Fall Vodafone zuständig. Macht der Router nicht das, was der Vertrag vorsieht, muss der Router angepasst oder ausgetauscht werden. Das sollte dann durch Vodafone auch angekündigt werden, abgesehen von unvorhergesehene Defekten. Kosten dafür dürften nicht entstehen.

Dies war aber ein unangekündigter Haustürbesuch durch einen Subunternehmer, der auf Provisionsbasis arbeitet.

Welcher Miet-Router da nun genau steht, und welcher angeboten wurde kann ich nicht sagen. Man unterschreibt per Finger auf einem iPad (oder ähnlichem), was man da aber genau unterschreibt, und was für einen Router genau man dann bekäme geht daraus nicht hervor. Es ist ja nichts neues, das einem in solchen Situationen das Gelbe vom Himmel vorgelogen wird, damit man unterschreibt.
(Mir wurde mal ein deutlich schnellerer TV-Kabel-Internetzugang angeboten mit dem Hinweis, dass ja dann das Fernsehen besser würde. Da das Fernsehen aber über eine andere Trägerfrequenz - also nicht IP-Fernsehen - läuft, hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun. Es war also nur lügen, damit man was neues kauft.)

Ein defekt am Router liegt ja hier nicht vor. Ein Firmware-Update bei Miet-Routern macht Vodafone schon dann und wann unaufgefordert online von selbst. Das DOCSIS-3-Standard-Protokoll ist erfüllt.

Ich vermute eher, dass
- den Mietern eine Vertragsverlängerung so aufgezwungen wird (2 Jahre)
- den Mietern ggf. ein TV-Kabelvertrag untergeschoben wird
- das unnötige austauschen des Routers in Rechnung gestellt wird.

Ein klare Auskunft darüber, was man da genau unterschreibt, gibt es nicht und bekommt man vermutlich wohl auch erst nach der Widerspruchsfrist.

Es bleibt die Frage, wie man am sichersten bei geleisteter Digitalunterschrift aus der Nummer wieder heraus kommt.

Kreuzberger
ukulele-7
ukulele-7 18.03.2025 um 17:11:44 Uhr
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Ich meinte damit das ich nicht weiß, ob alle Router im Kabelnetz auch von Vodafone gemietet sind oder ob die Kunden auch freie Router Wahl haben. Beides möglich.
Globetrotter
Globetrotter 18.03.2025 um 17:36:37 Uhr
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Das ist das gleiche wie bei 1&1 - die machen das halt via Telefonanrufe.. besserer Tarif und so...
Alles was das Herz begehrt.. Vodaphone wollte nach 10 Jahren eine Fritzbox von ehem. KabelBW von mir..
Hatte die nicht mehr - Kosten: 170 Lappen..

Gruss Globe!
Penny.Cilin
Penny.Cilin 18.03.2025 um 17:46:18 Uhr
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Vodaphone wollte nach 10 Jahren eine Fritzbox von ehem. KabelBW von mir..
Hatte die nicht mehr - Kosten: 170 Lappen..

Hast Du diese an KabelBW zurückgegeben? Oder anders gefragt, welche Verbindung besteht zwischen KabelBW und Vodafone?

Gruss Penny.
Globetrotter
Globetrotter 18.03.2025 um 17:54:28 Uhr
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KabelBW wurde von Vodafone geschluckt... Jahre später kamen Sie mit dem Ding.. Seriennummer etc. war angegeben mit dem Hinweis, dass es sich damals um ein Leigerät handelte. Dieses "Leihgerät" wurde durch eine andere Fritz nach Jahren von mir selbst ausgetauscht... Nachdem 3-4 Jahre bei Vodaphone vergangen sind, habe ich die olle Fritz weggeschmissen... das Kabelmodem hatte ich noch.. komischerweise - das wollten Sie aber auch nicht mehr haben.. nur die Fritz..

Gruss Globe!
DivideByZero
DivideByZero 18.03.2025 um 17:55:59 Uhr
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Moin,

Zitat von @kreuzberger:
Ein klare Auskunft darüber, was man da genau unterschreibt, gibt es nicht und bekommt man vermutlich wohl auch erst nach der Widerspruchsfrist.
Es bleibt die Frage, wie man am sichersten bei geleisteter Digitalunterschrift aus der Nummer wieder heraus kommt.

ganz einfach: derjenige, der allenfalls etwas von dem "Opfer" verlangen kann, ist der Vertragspartner, hier also Vodafone. Dann also Widerspruch an Vodafone richten.
Kurze Schilderung, wer wann da war und was angeblich Inhalt war, dass man etwas unterschrieben hat, aber den Inhalt nicht kennt und dann so etwas wie "Hiermit widerrufe ich sämtliche am ..... etwaig geschlossenen Verträge oder Vertragserweiterungen. Mein bestehender Vertrag mit Ihnen soll aber natürlich unverändert fortgeführt werden."

Gruß

DivideByZero
kreuzberger
kreuzberger 18.03.2025 um 19:26:48 Uhr
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@DivideByZero

Ja. im wesentlichen hast du recht. Aber einfach ist es eben nicht. So oder so ähnlich hatte ich es eh bereits vor schriftlich als Einschreiben vorzubereiten. Aber das hilft dann nur meiner Bezugsperson. Den hunderten/tausenden Anderen, die so betroffen sein könnten nicht. Darum mache ich das wenigstens hier mal öffentlich bzw. hoffe auf weitere Aufmerksamkeit.

Kreuzberger
m.ster
m.ster 19.03.2025 um 10:33:42 Uhr
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find ich gut. würd ich direkt mit unterschreiben. Musste meinem Nachbarn auch erst letzte Woche erklären, dass er das KabelBW-Modem seines verstorbenen Untermieters nicht auf den Elektroschrotthaufen stellen darf, Vodafone schickt sicher einen kostenlosen Retourenschein.

Aber wenn man kuckt wieviele von den Modems immer in den Kleinanzeigen drinstehen... Ein Mini-Aufkleber wie "Eigentum von Vodafone" auf der Kiste würde da sicherlich mehr Klarheit schaffen.
DivideByZero
DivideByZero 19.03.2025 um 11:26:22 Uhr
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Zitat von @kreuzberger:
Ja. im wesentlichen hast du recht. Aber einfach ist es eben nicht. So oder so ähnlich hatte ich es eh bereits vor schriftlich als Einschreiben vorzubereiten.
Einschreiben ist immer gut, die Anbieter geben sich, so auch Vodafone, ja größtmögliche Mühe, einen schnellen Kontakt zu verhindern. Alternativ würde ich in so einem Fall das Kündigungsformular nutzen, irgendwelche Fantasienummern als Kundennummer eintragen und dort den Widerruf mit vollständiger Anschrift platzieren. Da kommt bei jedem seriösen Anbieter eine Eingangsbestätigung per Mail.

Aus Erfahrung weiß ich, dass Kündigungen darüber nicht immer einfach sind; erst kürzlich wieder, dass eine Kündigung einfach nicht bearbeitet wurde. Aber im Nachhinein über den Kundenservice problemlos rückabgewickelt und gutgeschrieben, denn es gab beides: eine Eingangsbestätigung und den Eintrag in der Kundenakte.

Aber das hilft dann nur meiner Bezugsperson. Den hunderten/tausenden Anderen, die so betroffen sein könnten nicht. Darum mache ich das wenigstens hier mal öffentlich bzw. hoffe auf weitere Aufmerksamkeit.
Das ist natürlich ein anderes Thema, da hast Du ohne Frage recht.
kreuzberger
kreuzberger 19.03.2025 um 12:08:16 Uhr
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find ich gut. würd ich direkt mit unterschreiben.

Genau das ist das Problem: allzu schnell wird da auf diesen iPads (oder ähnlichen Dingern) etwas unterschrieben. Ich frage mich, ob solche Unterschriften überhaupt rechtsgültig sein können. Denn wer sieht da schon genau was man da unterschreibt? Wird meine Unterschrift da ggf. unter etwas gesetzt, was ich auf dem Display gar nicht sehen kann? Inwiefern wird das Widerrufsrecht hier eingehalten?

Was mich in dem Fall zusätzlich aufregt ist, dass hier ein sog. Sicherheitspaket seit vermutlich Jahren einfach so abgebucht wird (ca. 4€), obwohl es nie bestellt wurde, also keine klare Willensbekundung vorliegt, dass man das haben will. Meine Bezugsperson hat gar keinen PC/Computer. Und die Software, die man damit bekäme gibt es gleichwertig als Download überall kostenlos im Netz. Windows-Nutzer haben wenn sie damit zufrieden sind Defender. Es ist ja nicht so, dass dieses Sicherheitspaket aus etwas besteht, was dann im Router aktiv wird oder bei Vodafone selbst, sondern auf einem Endgerät installiert werden soll (, was es in dem Fall gar nicht gibt).

Fremde Router in Internetportalen als Gebrauchtware.

Finger weg davon! Vor allem wenn es ehemalige Miet-Kabelrouter sind, kann man diese nicht benutzen. Deren Mac-Adressen sind bei den Netzbetreibern gelistet und werden dann geblockt. Diese Dinger sind Elektroschrott.
Als Erbe sollte man darauf achten, dass derlei Router zum „Vermieter“ zurückgesendet werden. Ist man nicht Erbe, sondern nur Wohnungsauflöser kann man diese Router wohl als Elektroschrott betrachten, auch wenn es eine Super-Edel-Fritzbox ist.

Kreuzberger
DivideByZero
DivideByZero 19.03.2025 um 12:46:09 Uhr
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Genau das ist das Problem: allzu schnell wird da auf diesen iPads (oder ähnlichen Dingern) etwas unterschrieben. Ich frage mich, ob solche Unterschriften überhaupt rechtsgültig sein können. Denn wer sieht da schon genau was man da unterschreibt? Wird meine Unterschrift da ggf. unter etwas gesetzt, was ich auf dem Display gar nicht sehen kann? Inwiefern wird das Widerrufsrecht hier eingehalten?

Verständlich, dass Du Dich aufregst, aber ehrlich, man muss ja nicht unterschreiben. Ich persönlich unterschreibe einfach nichts, was ich nicht lesen kann. Dass das oft anders ist, ist klar, aber dagegen hilft nur die grundlegende Taktik, nie und ohne Ausnahme etwas "zwischen Tür und Angel" zu unterschreiben, gerade und insbesondere nicht an der Wohnungstür. Habe ich meiner Oma so oft erzählt, dass die anschließend jeden, der an der Tür geklingelt hat und nicht bekannt war, recht deutlich abgebürstet hat, obwohl meine Oma eine wirklich nette Person war 😊
Dilbert-MD
Dilbert-MD 19.03.2025 um 13:41:53 Uhr
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Moin,

beginnt die Widerrufsfrist nicht erst mit Zugang der "Bestellbestätigung" (hier: Auftragsbestätigung) durch den Vertragspartner (hier Vodafone)?

Wenn es "DEIN" Wohngebiet ist, könnte man auch Informationszettel in die naheliegenden Briefkästen werfen, mit Hinweisen, was hier gerade abläuft, kurzer technischen Erklärung und Hinweisen, was die Betroffenen tun können.

Nur das Wort "Drückerkolonne" muss man vermeiden, das könnte u.U. zu Ärger führen.
"Selbständige Handelsvertreter, die auf Provisionsbasis arbeiten" könnte als Alternative genutzt werden.

Gruß
m.ster
m.ster 19.03.2025 um 14:00:12 Uhr
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Diese Sicherheitspakete gab es auch beim großen Pinkenen automatisch mit dazu (kostenlos für 3 Monate) und mussten aktiv innerhalb dieser Zeit gekündigt werden.
kreuzberger
kreuzberger 19.03.2025 um 14:00:57 Uhr
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@Dilbert-MD

Danke


beginnt die Widerrufsfrist nicht erst mit Zugang der "Bestellbestätigung" (hier: Auftragsbestätigung) durch den Vertragspartner (hier Vodafone)?

Wie ich mich nun eingelesen habe beginnt die Widerrufsfrist erst mit erfolgter Zustellung des Routers. Ggf. würde die bloße Annahmeverweigerung bereits das Problem lösen. Wirklich wissen ist es aber nicht.


Wenn es "DEIN" Wohngebiet ist, könnte man auch Informationszettel in die naheliegenden Briefkästen werfen, mit Hinweisen, was hier gerade abläuft, kurzer technischen Erklärung und Hinweisen, was die Betroffenen tun können.

In dem Fall ist es zwar nicht mein Wohngebiet, aber darauf kommt es nicht an. Es wäre wegen der bloßen Ausmaße der Gegend kaum zumutbar. Man bräuchte eine Hundertschaft, um das umzusetzen.

Kreuzberger
DivideByZero
DivideByZero 19.03.2025 um 18:20:53 Uhr
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Zitat von @Dilbert-MD:
beginnt die Widerrufsfrist nicht erst mit Zugang der "Bestellbestätigung" (hier: Auftragsbestätigung) durch den Vertragspartner (hier Vodafone)?

Da gibt es unterschiedlichen Fristbeginn, aber die einfache Art und Weise ist es, gegenüber dem Vertragspartner kurz darzulegen, was passiert ist, und klarzustellen, dass man alles widerruft, was nur denkbar ist. Dann kann man das ablegen und muss sich keine Gedanken mehr machen. Bei jeglichem Streit darüber, ob der Widerruf rechtzeitig war, kann man dann die Erklärung herausholen und ist auf der sicheren Seite. Spart auch Arbeit+Zeit, da man nichts überwachen und im Hinterkopf behalten muss.