Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi -Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen Dritter nicht haftbar
Moin, Aber er muß das freie WLAN abschalten, wenn er dazu aufgefordert wird. Und er hat die Kosten dafür zu tragen, was natürlich wieder den ...